Mitarbeitervertretung und Dienststellenleitung können im Rahmen des § 37 Mitarbeitervertretungsgesetz Dienstvereinbarungen abschließen. Dabei darf allerdings nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen werden.
Die Mitarbeitervertretung stellt hier zu ihrer Information die im Kirchenkreis Neustadt-Wunstorf abgeschlossenen Dienstvereinbarungen ein.
- Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit auf dem Friedhof der Kirchengemeinde Stift Wunstorf (gültig ab 01.11.18)
- Dienstvereinbarung zu
Arbeitszeit, Urlaub und Krankheit für pädagogische Kräfte in
der Kindertagesstätte Mariensee (gültig ab 01.03.2017) - Trägerschaft Kirchengemeinde Mariensee-
- Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) (gültig ab 01.09.19)
Anlage 1 Einladung zum BEM-Verfahren
Anlage 2 Informationsblatt für die Beschäftigten
Anlage 3 Erklärungsbogen zum BEM
Anlage 4 Leitfaden zum Informationsgespräch der MAV
Anlage 5 Gesprächsleitfaden
Anlage 6 Maßnahmenblatt
Anlage 7 Vereinbarung über den Schutz persönlicher Daten
Datenblatt
- Dienstvereinbarung interne Stellenausschreibung und Formular Information an die MAV